Wer genau ist eigentlich der Bauherr? Bei einem geplanten Bauvorhaben kommt man nicht herum einen Bauherren festzulegen. Aber wer oder was ist ein Bauherr und welche Aufgaben umfasst seine Tätigkeit? Zunächst einmal handelt es sich bei dem Begriff um eine juristische Bezeichnung für den Auftraggeber eines Fertighauses. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich hierbei um eine juristische Person handelt, es also nicht zwingend eine natürliche Person bezeichnet, sondern auch beispielsweise eine Vereinigung von Personen sein kann. Genauso wenig muss es sich beim Bauherren um den Grundstückseigentümer handeln auf dem der Bau stattfindet, aber er muss natürlich die Bauberechtigung für das Bauvorhaben besitzen.
Was sind die Aufgaben des Bauherren? Die Aufgaben des Bauherren umfassen in erster Linie die Planung, Ausführung und Leitung eines speziellen Bauvorhabens. Er ist darüber hinaus verantwortlich für die Auswahl der Architekten, der Bauleiter, der Arbeiter usw. und für ihre Bezahlung. Schließlich muss der Bauherr auch für eine ausreichende Sicherheit auf der Baustelle sorgen, selbst dann wenn er nicht direkt am Bau beteiligt ist. Natürlich kann es aber sein, dass beispielsweise der Bauherr und Architekt ein und dieselbe Person sind.
Es gibt unterschiedliche Versicherungen für den Bauherren: Neben einer üblichen Haftpflichtversicherung, gibt es eine spezielle Bauherrenhaftpflicht, die speziell dafür ausgerichtet ist, die Gefahren auf der Baustelle abzusichern. Zudem gibt es die Bauleistungsversicherung: Sie deckt alle Schäden ab, die während der Bauzeit am Baustoff oder an den Bauleistungen auftreten. Schließlich gibt es die Feuer-Rohbau-Versicherung als Schutz gegen Brände.
Über dem Bauherren steht die Bauaufsichtsbehörde. Sie ist für die Beurteilung der Bauausführung verantwortlich. Sie ist legitimiert in das Bauvorhaben einzugreifen und Veränderungen bei der Planung oder beim Personal zu fordern.