Seit dem 12. Juli 2012 müssen alle Wohnungen in Rheinland-Pfalz mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Diese Pflicht wurde bereits 2007 für Eigentümer von Bestandswohnungen in Rheinland-Pfalz eingeführt.
Laut den Vorgaben müssen alle Schlafzimmer, Kinderzimmer sowie alle Fluchtwegflure mit einem ebenfalls genannten Brandgasmelder ausgestattet sein. Des Weiteren müssen diese so betrieben und gepflegt werden, dass sie stets ihre Funktionsfähigkeit beibehalten.
Ab November sollen Rauchmelder auch in Niedersachsen Pflicht werden. Diese Pflicht ist sehr wichtig, denn jedes Jahr verunglücken viele Menschen durch Brände und sterben nicht etwa an Verbrennungen sondern an einer Rauchvergiftungen. Verursacht werden diese Brände oft durch technische Defekte. Im Schlaf funktioniert der menschliche Geruchsinn nicht, deshalb wird der Rauch nicht wahrgenommen. Die Menschen wachen aufgrund des Temperaturanstiegs auf und werden vom Feuer überrascht. Rauchmelder retten Leben indem sie Alarm schlagen, wenn sich Rauch entwickelt. Eigentümer sollten im eigenen Interesse Rauchmelder anbringen.
Der gängigste Brandmelder ist der photoelektrische Rauchmelder, der mithilfe des Streulichtverfahrens arbeitet. Der Feuermelder wurde Ende des 19 Jahrhunderts unter dem Namen Feuertelegraph angeboten und wurde manuell ausgelöst. Diese Art von Feuermeldern findet man heutzutage in öffentlichen Gebäuden, wie Schulen und Krankenhäusern. Neben den Rauchmeldern werden auch Wärmemelder, die auf erhöhte Raumtemperatur reagieren angeboten.