Ein Gebäude benötigt dann einen Energieausweis, wenn es neu vermietet, verpachtet oder verkauft wird, wobei man dabei zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis unterscheidet.
Der Energieausweis zeigt objektive Angaben zur energetischen Qualität auf einer einleuchtenden Farbskala von grün bis rot an. Zudem liefert der Energieausweis weitere Vorschläge für Modernisierungsmaßnahmen um den Energieverbrauch zu senken.
Seit 2009 sind grundsätzlich alle Wohn- und Nichtwohngebäude ausweispflichtig. Ein Hauseigentümer ist also verpflichtet potentiell neuen Mietern oder Käufern einer Wohnung einen Energieausweise vorzulegen, wenn es gewünscht wird.
Was ist der Unterschied zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis?
Der Bedarfsausweis liefert objektive Daten zum Energiebedarf von Wohnhäusern und basiert auf einer technischen Analyse der jeweiligen Bausubstanz und ihrer Heizungsanlage. Es handelt sich also um eine vom individuellen Nutzerberhalten unabhängige Einschätzung des Energieverbrauchs. Dabei wird zwischen dem Endenergiebedarf und dem Primärenergiebedarf unterschieden. Künftige Bewohner sollten sich vor allem am Endenergiebedarf orientieren um einschätzen zu können wie hoch der künftige Energieverbrauch voraussichtlich ausfällt.
Der Verbrauchsausweis hingegen enthält den ermittelten Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung aller Gebäudenutzer innerhalb der letzten drei Jahre. Das Ergebnis ist also sehr stark vom individuellen Verhalten der Verbraucher abhängig, gibt also nicht unbedingt verlässliche Informationen über ihren tatsächlichen zukünftigen Bedarf.
Ein Bedarfsausweise ist immer dann Notwendig wenn es sich bei der entsprechenden Immobilie um ein Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen handelt, deren Bauantrag vor dem 1.11. 1977 gestellt wurde. Ausnahmen gelten aber dann, wenn der Bau das Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht bzw. dieses durch Sanierung erhalten hat. Dann ist auch ein Verbrauchsausweis ausreichend. Bei Neubauten sind seit 2002 Bedarfsausweise erforderlich. Die freie Wahl zwischen den beiden Ausweisen hat man allerdings bei allen andere Bestandsgebäuden.
Allgemein gilt also, dass bei Wohnhäusern der Bedarfsausweis zu empfehlen ist, da er eine vom Vebraucher unabhängige Bewertung erlaubt.
Schlagwörter: Information