Attention! Überbau

Gespeichert unter: Informationen    Beitrag von: Bob

Ihr Haus steht dicht an der Grundstücksgrenze. Nach der Sanierung ihres Gebäudes, ragt nun die Wärmedämmung an den Außenwänden über die Grundstücksgrenze hinaus. Das ist der klassische Fall eines Überbaus. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den Besitzer der energetisch sanierten Immobilie? Die Folgen eines Überbaus sollte vor der Sanierung vom Hausbesitzer bedacht werden, denn es können zukünftig erhebliche Probleme durch einen Überbau entstehen.

Prinzipiell ist eine Grenzüberschreitung nicht zulässig. Es muss ein Abstand zum Nachbargrundstück bleiben, um den sozialen Frieden zu bewahren und um dem Nachbarn nicht die Belichtung und Belüftung seiner Hausfassade zu nehmen.

Gesetzlich ist das durch den § 912 BGB – Überbau; Duldungspflicht – festgelegt: Hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung WiderspruchGrenzüberschreitung erhoben hat.

Ist nun nach der Sanierung ein Überbau an Ihrem Haus entstanden, kann der durch regelmäßige Zahlungen an den Nachbarn entschädigt werden. Diese Geldrenten sind im § 913 BGB – Zahlung der Überbaurente – festgelegt. Die Höhe der Rente wird vom Amtsgericht gesetzt. Dort wird auch entschieden, ob es sich um einen Überbau handelt oder ob nicht.

Der Nachbar hat außerdem das Recht, zu verlangen, dass das überbaute Grundstücksteil abgekauft wird. Zu beachten ist aber, dass der Nachbar den Überbau nicht akzeptieren muss. Deshalb ist wirklich zu raten, im Vorfeld von Baumaßnahmen ein Vermessungsingenieur hinzu zu ziehen. Der kann feststellen, ob die Hausveränderung das eigenen Grundstück überschreitet. Falls das nicht zu umgehen ist, sollte schon vorher eine Einigung mit dem Nachbar erreicht werden.

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