Das fragt sich wohl jeder auf den ersten Blick. Baupläne, schön und gut, aber was steht denn nun wiederum in einer Baubeschreibung drin bzw. sollte drin stehen?
Die Baubeschreibung ist allgemein ein wesentlicher Bestandteil des Bauvertrags, doch sie wird oft außer Acht gelassen und ist somit häufig lückenhaft. Doch genau die Ungenauigkeit gilt es mit Hilfe detaillierter Regelungen zu vermeiden denn dadurch sinkt auch das Risiko des Bauherren. Meistens erwirbt man das Haus was man bauen will von einem Bauträger, der somit den Vertragspartner darstellt. Mit diesem wird ein Bauträgervertrag abgeschlossen in dem immer eine genau Leistungs- und eben Baubeschreibung vermerkt sein sollte damit sie auch in den notariell beurkundeten Kauvertrag mit aufgenommen wird. Trotzdem kann es in der Realität dann zu einer anderen Qualität in der Ausführung kommen, die dann in der Bauausführung zu erhöhten Kosten führen kann. Dies gilt es zu verhindern.
Wer ein schlüsselfertiges Haus haben will, dass auch wirklich bezugsfertig ist, muss den Leistungsumfang und die Materialqualität aber auch den Ausstattungsgrad eindeutig in der Baubeschreibung festhalten, rät der Verband privater Bauherren (VPB). Sonst muss man eventuell noch mal eine fünfstellige Summe drauflegen, damit das Eigenheim auch wirklich den Vorstellungen entspricht, Geld das nicht jeder zur Verfügung hat.
Außerdem ist es ratsam den Vertrag vor der Unterzeichnung von unabhängiger Seite prüfen zu lassen meint der VPB. Allgemeine Klauseln wie ein maximal ein Meter langes Abwasserrohr außerhalb des Hauses bedeuten für den Bauherren, dass er sich im Zweifel selbst um den Anschluss an das Netz kümmern muss, denn nur was explizit bezeichnet ist im Vertrag bekommt der Bauherr auch. Daher ist es das beste eine vollständige Auflistung aller Bauleistung vorzunehmen um sich somit abzusichern, dazu gehören auch die Aufnahme der Planungsleistungen, die Vorgaben der Baustelleneinrichtung oder Vorgaben wie das Grundstück oder die haustechnischen Anlagen hergerichtet werden sollen, nicht das am Ende ein Rolladenkasten am Fenster fehlt.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat dazu in Zusammenarbeit mit mehreren Verbraucherschutz- und Bauorganisationen inzwischen auch eine Broschüre namens “Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser” herausgegeben. Diese soll helfen, damit Bauherren genau wissen was sie beschreiben sollen und müssen und nicht am Ende eine böse Überraschung erleben.
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