Man kennt bereits schon die Kennzeichnungen von Haushaltsgeräten wie Kühl- oder Gefrierschränken oder Waschmaschinen. Ein „A“ auf einem grünen Pfeil gibt Auskunft über ein sehr energiesparendes Gerät, welches das monatliche Budget schont und ein knallrotes „G“ gibt einen eindeutigen Hinweis, dass das bezeichnete Gerät ein ziemlicher Schluckspecht in Puncto Stromverbrauch ist. Der so genannte Energieausweis führt nun ähnliche Kennzeichnungen für Häuser ein, die darüber Auskunft geben sollen, wie effizient die Gebäude und Wohnungen im Hinblick auf den Energieverbrauch errichtet und ausgestattet worden sind.
Steht ab sofort eine Immobilie zum Verkauf oder zur Vermietung, so ist die Ausstellung eines Energieausweises Pflicht. Dieser Ausweis beschafft dem potentiellen neuen Eigentümer oder Mieter darüber Informationen, mit welchen Energiekosten er zu rechnen hat, bevor der Vertrag unterschrieben worden ist. Er bietet also eine Art Entscheidungshilfe beim Kauf oder der Miete einer Immobilie. Es gilt also, dass eine Energieausweis nur Pflicht ist, wenn man plant, sein Haus oder Wohnung zu verkaufen oder zu vermieten. Dabei ist für neuere Gebäude der Energieausweis seit 2009 Pflicht. Eigentümer von Wohngebäuden, die bis 1965 errichtet worden sind, mussten sich bis Juli 2008 bereits einen solchen Ausweis ausstellen lassen.
Generell sind dabei zwei Arten von Energieausweisen zu unterscheiden. Der verbrauchsorientierte Energieausweis orientiert sich dabei aus den tatsächlich Verbrauchsdaten, die in der Vergangenheit bei vorherigen Eigentümern oder Mietern angefallen sind. Er ist nicht nur zwischen 30 und 50 Euro recht kostengünstig, sondern eben auch sehr realitätsnah, ermittelt aber weniger die tatsächliche Effizienz als das Verhalten der Nutzer.
Die andere Variante, der bedarfsorientierte Energieausweis ermitteltet daher die rein technischen Daten der Energieeffizienz nach Aspekten wie Heizungsanlage, Qualität der Fenster oder Dämmung. Nachteile sind hierbei, dass dieser Pass mit rund 150 Euro kostenintensiver ist und sich durch abweichende Nutzung ein anderer Verbrauch ergeben kann.
Grundsätzlich gilt, dass es heute nur noch eine Wahlfreiheit zwischen beiden Energieausweisen bei allen Häusern gibt, die ab 1978 errichtet wurden oder beliebige Häuser, die fünf oder mehr Wohneinheiten beinhalten. Keine Wahlfreiheit besteht mehr für Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet worden sind. Für diese Immobilien ist die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises Pflicht. Er gilt generell zehn Jahre lang und soll mehr Transparenz für Mieter und Käufer ermöglichen.
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