Jedes Haus, dass über mehr als eine Etage verfügt, verfügt logischerweise auch über eine Treppe. Wie soll man auch sonst ins andere Stockwerk gelangen? Allerdings ist der Platz für eine Treppe häufig begrenzt, gerade in kleinen Zimmern. Doch dafür gibt es eine Lösung: die sogenannten Raumspartreppen.
Diese kommen durch ihren schmalen Schnitt meist mit einer minimalen Fläche aus und lassen so mehr Raum übrig den man als Wohnfläche nutzen kann. Zunächst muss man aber in Erfahrung bringen ob so eine Raumspartreppe auch im eigenen Haus erlaubt ist, denn nicht alle Arten sind baurechtlich zulässig.
Die Richtlinien des geltenden Baurechts verbieten aus Sicherheitsgründen eine zu kleine Treppe. Laut der DIN Norm 18065, die die Mindestvorraussetzung für eine Treppe regelt, sollte diese eine gewisse Breite haben und darf nicht zu steil verlaufen, auch der Handlauf darf die geregelte Höhe nicht unter- oder überschreiten. Weitere Details findet man in den Landesbauordnungen. Bei den Minimalmaßen gilt eine Mindestbreite der Treppe von 80 Zentimetern, einer maximalen Steigung von 20 Zentimetern und einer Mindestauftrittsfläche pro Stufe von 23 Zentimetern. Das kann natürlich nicht bei jeder Raumspartreppe umgesetzt werden. Aber wenn man die Treppen als Nebentreppen deklariert die zum Beispiel nicht in Wohn- sondern Lagerräume führen, kann man die Regelungen umgehen. Den meisten platz spart man übrigens mit einer Wendeltreppe ein.